- Verpächterpfandrecht
- ⇡ gesetzliches Pfandrecht des Verpächters entsprechend dem ⇡ Vermieterpfandrecht (§§ 581, 592 BGB).
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Vermieterpfandrecht — Das Vermieterpfandrecht ist ein besitzloses gesetzliches Pfandrecht des Vermieters an den in die Mieträume eingebrachten Sachen des Mieters für die Forderungen aus dem Mietverhältnis (§§ 562 ff. BGB). Es gilt sowohl für gewerbliche als auch… … Deutsch Wikipedia
Pacht — I. Bürgerliches Recht:Vertragliche Überlassung des Gebrauchs und des Genusses der Früchte einer Sache oder eines Rechts gegen Entgelt (§§ 581–597 BGB), den ⇡ Pachtzins. ⇡ Miete umfasst dagegen nur die Gebrauchsüberlassung von Sachen. 1. Früchte… … Lexikon der Economics